AGB's

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen 
 

  1. Alle ausgewiesenen Preise sind Festpreise inklusiv Mehrwertsteuer und für beide Parteien bei Inanspruchnahme bindend. Auslagen werden in der nachgewiesenen geleisteten Höhe weiter berechnet. Auftragsergänzungen die nach der Erstbeauftragung erteilt wurden, werden zusätzlich berechnet.

  2. Das Inkasso aller bargeldlosen Beauftragungen erfolgt nach Einholen einer üblichen Bonitätsabfrage über das Unternehmen ADELTA BestattungsFinanz AG. Für diesen Vorgang gelten zusätzlich die Geschäftsbedingungen der ADELTA BestattungsFinanz AG, die auf der Firmenwebseite unter http://www.adeltafinanz.com eingesehen werden können. Bei bar zu zahlende Beauftragungen verpflichtet sich der Auftraggeber, die Gesamtkosten der Bestattung  unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens nach 14 Tagen, zu bezahlen, es sei denn es wurde vorab eine anderes Zahlungsziel vereinbart. Im Einzelfall kann eine Vorableistung in Höhe unseres Ermessens verlangt werden. Bei einer Vorausbezahlung durch PayPal-Anweisung oder Überweisung erfolgt nach Beendigung des Auftrags mit Auszahlung vorhandener Überschüsse bzw. einer Nachforderung von Kosten, die vom Kunden veranlasst wurden, aber nicht durch die Vorausbezahlung gedeckt waren.

  3. Kommt der Auftraggeber einer als bar zu zahlenden Beauftragung mit der Begleichung seiner Rechnung in Zahlungsverzug, sind wir ab dem Tag des Zahlungsverzugs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % jährlich über dem jeweiligen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zu fordern. Bei bargeldlosen Beauftragungen gelten die Geschäftsbedingungen der ADELTA BestattungsFinanz AG, die auf der Firmenwebseite unter http://www.adeltafinanz.com eingesehen werden können.

  4. Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel an Sarg, Ausstattung, Kleidung des/der Verstorbenen, Urne oder Blumendekoration sind unverzüglich anzuzeigen und können nur berücksichtigt werden, wenn sie binnen einer Woche nach der Versenkung oder Einäscherung des Sarges bzw. Versenkung der Urne angezeigt werden

  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für unsere Haftung, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.

  6. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird uns die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, der in der Verantwortung des Auftraggeber liegt, wird der volle Rechnungsbetrag abzüglich 20% der Vertragssumme für nicht aufgewendete Kosten und nicht eingesetztes Personal und Dienstleistungen erhoben.

  7. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

  8. Besteht ein ursprünglich geglaubter Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder sonstigen Leistungen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den durch den Wegfall dieser eingeplanten Summen fehlenden Betrag auf unsere berechtigte Forderung unverzüglich nachzuzahlen.

  9. Entstehen bei der Bestattungsdurchführung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten, hat der Auftraggeber sie zu tragen, wenn sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für ihn zumutbar sind.

  10. Kann die Beisetzung aus Gründen die der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht erfolgen, werden ab dem 10 Tag nach Übernahme des Verstorbenen Unterstellgebühren von 5,00 Euro pro Tag berechnet.

  11. Mitfahrten zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Fahrzeugen des Bestatters wie auch sämtliche sonstigen Beförderungen des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber hat alle Trauergäste und Beteiligten von dieser Rechtslage zu informieren.

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