Bei einer Feuer- oder Urnenbestattung wird der Leichnam in einem Krematorium verbrannt und die Asche später in einer Urne auf einem Friedhof beigesetzt. Die Beisetzung kann aber auch als Wald- oder Baumbestattung in einem Bestattungswald erfolgen.
Zu den Kosten des Bestattungsinstituts kommen neben den Auslagen für die Todesfeststellungen und die behördlichen Meldungen immer die Kosten der Einäscherung hinzu. In Bremen liegen diese nicht vermeidbaren Kosten laut amtlicher Gebührenordnung vom 01.08.2018 bei 309,90 EUR und sollten bei jeder Kalkulation nicht vergessen werden.
24h Abholung aus dem Trauerhaus, Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung
Überstellung der Urne zum Beisetzungsort
Behördliche Abmeldungen und Beantragung von Sterbeurkunden Auf Wunsch Gestaltung und Vermittlung von Traueranzeigen und
Trauerdrucksachen sowie Vermittlung von Gärtnern für Kranz-und Blumenwünsche und
Steinmetzbetriebe für die Grabgestaltung.
Abmeldung
bei den gesetzlichen Sozialversicherungen und Rentenkassen
Beantragung
der Übergangsrente bei Ehepartnern
1.099,- EUR*
*zzgl. obligatorische kommunale Auslagen sowie Friedhofskosten und Schmuckurne.
Vermittlung von freien Trauerrednern und Treuerrednerinnen wenn keine kirchliche Trauerfeierleitung gewünscht oder möglich ist.
Koordinierung der Termine zwischen Friedhof, Kirchengemeinde, Pastoren, Rednern und Musikern.
Individuelle Dekoration der Kapelle oder Kirche im Rahmen der örtlichen
Vorgaben mit Leuchtern, Kerzen, Decken, Bodendekoration und
Hintergrundblumengestecken
Begleitung der Trauerfeier mit Kondolenzdienst
Einspielung individueller Musik von elektronischen Tonträgern CD/MP3 oder Vermittlung eines Organisten zu ortsüblichem Tarif
390,- EUR