Wenn sich ein Trauerfall ankündigt oder eingetreten ist.

Ein Trauerfall ist eine Situation, auf die man sich häufig nicht richtig vorbereiten kann. In dieser Phase steht die Zeit oft still und man ist wie gelähmt; dennoch müssen schnell wichtige Entscheidungen getroffen werden.  Spätestens, wenn sich ein Trauerfall ankündigt, sollte man sich deshalb rechtzeitig und ohne Scheu vor dem Thema mit den dann zu gehenden Schritten vertraut machen.

Neben dem emotionalen Verlust ist ein Sterbefall auch immer eine finanzielle Belastung, weshalb man sich auf jeden Fall Zeit nehmen sollte, alle Möglichkeiten und Kosten sachlich zu vergleichen. Wichtig ist dabei nicht nur der Wunsch des Verstorbenen, sondern gleichermaßen auch die Vorstellungen und die finanziellen Mittel der bestattungspflichtigen Hinterbliebenen.

Sprechen Sie zu Lebzeiten in der Familie ganz offen über die Wünsche und Vorstellungen der Anderen, denn dann ist man im Ernstfall befreit von der Unsicherheit etwas Falsches zu entscheiden.

Damit ein Trauerfall nicht zu einer finanziellen Notlage führt, kann eine einfache Bestattungsvorsorge oder die Mitgliedschaft in einem Bestattungsverein helfen.

Auch eine Sterbegeldversicherung über eine große Versicherung oder über ein örtliches Bestattungsinstitut sind eine sinnvolle Vorsorge für einen Trauerfall. 

Freie Wahl des Bestatters

Es ist wichtig zu wissen, dass man auch bei Vorliegen einer Versicherung das Bestattungsinstitut  immer frei wählen kann. Das gilt auch wenn die Versicherung über ein regionales Beerdigungsinstitut abgeschlossen wurde. Auch die Mitgliedschaft in einem Bestattungsverein erlaubt die freie Wahl des Unternehmens. Dadurch kann man im Trauerfall immer die Kosten und Leistungen verschiedener Institute vergleichen und die individuell beste Lösung wählen. Die Bestattungsinstitute rechnen miteinander ab und ein dabei entstehendes Guthaben wird Ihnen später ausgezahlt.

Muss man immer ein Institut aus der Nachbarschaft wählen ?

Früher ging man automatisch immer zu dem Bestatter, den man irgendwie schon immer kannte. Selbstverständlich kann man das immer noch so machen, aber oft können durch eine andere Wahl erhebliche Kosten eingespart werden.  Jedes Bestattungsinstitut kalkuliert den eigenen Aufwand individuell und darf auf jedem Friedhof beisetzen.


Muss man bei Familiengräbern immer das Institut wählen, das man früher schon einmal beauftragt hat ?

Wenn Sie mit allen Abläufen und Kosten damals zufrieden waren, spricht nichts dagegen. Sollten Sie heute aber doch andere Vorstellungen haben oder weniger bezahlen wollen, dürfen Sie jedes andere Institut nehmen.


Was muss man tun, wenn man sich eine Beerdigung nicht leisten kann ?

Es gibt eine gesetzliche Bestattungspflicht bei familiären Sterbefällen, die ein Handeln zwingend erforderlich macht. Sollte man in dieser Situation nicht in der Lage sein die Kosten für eine Bestattung aufzubringen, kann man einen Antrag auf Bestattungskostenbeihilfe stellen.
Unter 0421 - 1 44 11 beantworten wir unverbindlich Ihre Fragen zum Thema und helfen bei der erforderlichen Antragstellung.


Amtlich angeordnete Bestattung - Was ist zu tun ?

Es kann vorkommen, dass man von Amtswegen zur Durchführung einer Bestattung aufgefordert wird. In diesen Fällen sollte man nicht den Kopf in den Sand stecken sondern sich sachlich und schnell damit beschäftigen um eine drohende Amtsbestattung zu vermeiden. Die Kosten einer angeordneten Bestattung sind deutlich höher als eine eigene kostengünstige Lösung. Weil sich die städtischen Behörden die Kosten einer Amtsbeisetzung später auf jeden Fall bei den Angehörigen zurück holen, und man nur wenige Tage zum reagieren hat, lassen Sie diese Zeit nicht einfach verstreichen.

Unter dem Link Bestattungspflicht.inBremen.com können Sie sich bei Fragen und Fristen zu diesem Thema unverbindlich weiter informieren


Die Kosten

Eine Gesamtkosten einer Bestattung setzten sich immer aus drei Säulen zusammen. Alle zusammen ergeben die Gesamtkosten. Üblicherweise erhalten Sie durch Ihr Bestattungsinstitut die Rechnung für deren eigene Leistungen und die für Sie getätigten Auslagen. Die Friedhofskosten kommen gesondert hinzu. Während die Kosten für Friedhöfe wie auch die kommunalen Auslagen bei allen Instituten in gleicher Höhe anfallen, unterliegen die Leistungen der Bestattungsinstitute  der unternehmerischen Kalkulation und unterscheiden sich dadurch oft  erheblich in der Höhe oder im angebotenen Leistungsumfang.  Aus diesem Grund sollten Sie sich immer die Mühe machen und verschiedene Bestattungsinstitute und deren Leistungen miteinander vergleichen.

Ein Preisvergleich ist kein Tabubruch, sondern sollte genauso selbstverständlich sein, wie der Vergleich beim Kauf einer neuen Küche.


Wenn sich bei Ihren ersten Gesprächen kein "gutes Gefühl" einstellt, sollten Sie auf jeden Fall weitere Unternehmen ansprechen und sich auf keinen Fall unter zeitlichem Druck entscheiden. Ein seriöses Unternehmen, wird Ihnen immer die Zeit der Entscheidung und die Möglichkeit des Vergleichens lassen.

Die 3 Säulen

1. Bestattungsinstitut

Die Leistungen des Bestattungsinstituts umfassen nicht nur die Abholung und Überführungen eines Verstorbenen, sondern beinhalten eine Vielzahl von spezialisierten handwerklichen, logistischen und administrativen Schritten.
In Bremen und Bremerhaven sollte ein Institut nicht nur Möglichkeiten für eine fachgerechte Kühlung und Versorgung vorhalten, sondern auch Räumlichkeiten für die Durchführung der, nur im Bundesland Bremen eingeführten und  gesetzlich vorgeschriebenen, zweiten qualifizierten Leichenschau.
Die Leistungen umfassen die Abholung und Überführungen der verstorbenen Person, sowie die medizinisch-hygienische Versorgung. Es plant den Umfang und Art de Beisetzung und Trauerfeier, koordiniert Termine mit den Friedhöfen, Kirchengemeinden und Pastoren und erledigt die Abmeldungen bei Renten- und Krankenkasse. Das Institut besorgt die erforderlichen Sterbeurkunden beim Standesamt, vermittelt auf Wunsch Trauerpost und Traueranzeigen und sorgt für den zu Ihrem  Budget passenden Sarg und gegebenenfalls für eine Urne und verauslagt für Sie in der Regel die anfallenden obligatorischen Auslagen.


2. Friedhofskosten

Die Friedhofskosten sind abhängig von der jeweiligen regionalen Gebührenordnung der Friedhosfverwaltung und der Wahl der gewählten Grabform. Neben den Kosten des gewählten Grabes, für das man üblicherweise ein Nutzungsrecht von 25 bis 30 Jahre erwirbt, werden die Kosten der eigentlichen Beisetzung von Sarg oder Urne in Rechnung gestellt.

Die Kosten schwanken dabei erheblich und sind bei kirchlichen Friedhöfen nicht zuletzt davon abhängig, ob die Verstorbenen noch einer Kirche angehörten oder ausgetreten waren.  Bei allen städtischen Friedhöfen spielt die Religionszugehörigkeit keine Rolle. Hier können alle Glaubensrichtungen gleichberechtigt beigesetzt werden. Einige Friedhöfe bieten dafür sogar spezielle muslimische Grabfelder an.

Ihr Bestattungsinstitut berät Sie auf jeden Fall über die verschiedenen Möglichkeiten und Kosten und stellt dann den Kontakt zur Friedhofsverwaltung für Sie her. Eine Ansicht der verschiedenen Bremer Friedhöfe finden Sie durch Klick auf den folgenden Button

 

3. Auslagen

Zu den obligatorischen Auslagen gehören in der Regel die Kosten der Todesfeststellung eines Hausarztes oder in einer Klinik. Diese Kosten werden von keiner Krankenkasse mehr getragen, sondern den Hinterbliebenen in Rechnung gestellt.

Weitere Auslagen entstehen beim Standesamt, wenn gebühren- pflichtige Sterbeurkunden gewünscht sind sowie die Kosten der Einäscherung bei einer Feuerbestattung.

Als Besonderheit in Bremen kommt hier bei jedem Sterbefall immer eine zweite amtsärztliche Leichenschau durch die Rechtsmedizin hinzu. Ohne diese gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung kann keine Beisetzung erfolgen. Für auswärtige Beerdigungsinstitute, die eine Abholung ohne diese Untersuchung vornehmen, bedeutet das, dass sie keine Beurkundung des Sterbefalls bekommen und erneut nach Bremen zurück müssen um diese Untersuchung durchführen zu lassen. Das könnte zu erheblichen Mehrbelastungen führen
 

Die zu erwartenden Kosten im Detail ...

Kosten einblenden

Kosten der Todesfeststellung

Eine Todesfeststellung in einem Klinikum wird in Bremen laut Gebührenordnung mit 51,- EUR berechnet . Ein Hausarzt darf auch nur über Gebühren der ärztlichen Gebührenordnung abrechnen, hat aber etwas Spielraum bezüglich der Einsatzzeiten dem Ort und der Uhrzeit. Diese Kosten liegen üblicherweise zwischen 50,- und 75,- EUR. Deutlich darüber liegende Summen sind oft nicht rechtmäßig und sollten Ihnen vom Arzt plausibel erklärt werden. Gegebenenfalls bringt eine Nachfrage bei der Ärztekammer Klarheit.

Qualifizierte Leichenschau

Diese Untersuchung durch einen Rechtsmediziner soll mögliche Fehlerquellen bei der ersten Todesfeststellung vermeiden und ist obligatorisch. Sie fällt in Bremen bei allen Bestattungsformen an und die Kosten hierfür liegen bei 222,53 EUR

Einäscherung

Bei einer Feuerbestattung fallen die Kosten des Krematoriums an. Diese liegen laut städtischer Gebührenordnung in Bremen z.B. bei 309,90 EUR. Durch die zuvor erfolgte qualifizierte Leichenschau fallen im Krematorium keine weitere Arztkosten bei bremischen Sterbefällen an. Ist der Sterbefall außerhalb von Bremen ohne qualifizierte Leichenschau eingetreten, dann ist in ganz Deutschland eine 2. Untersuchung im Krematorium vorgeschrieben. Diese liegen zwischen 60,- und  ca. 75,- EUR

Sterbeurkunden

Bei der Beurkundung werden Sterbeurkunden erstellt. Für die gesetzlich vorgeschriebenen Abmeldungen gibt es immer kostenfreie Urkunden vom Standesamt, so dass prinzipiell keine Kosten anfallen müssen. Für die eigenen Unterlagen und zur Vorlage bei Banken, Versicherungen und Nachlassangelegenheiten sind oft kostenpflichtige Urkunden erforderlich. So kostet die erste dieser Urkunden in Bremen 11,- EUR und jede weitere Urkunde 6,- EUR. In Niedersachsen liegen diese Kosten momentan noch bei 10,- EUR und 5,- EUR und in Hamburg bei 14,50 EUR und 6,- EUR

Auslagen ausblenden

1. Die Bestattungsarten

Wählen Sie die passende Beisetzungsart und lassen sich durch Klick auf das Bild unsere günstigen Bestattungskomplettpakete anzeigen. Für individuelle Angebote mit verschiedenen Särgen und Urnen empfehlen wir Ihnen einen Besuch auf unserer Firmenhomepage auf Heckmann-Bestattungen.de.


Erdbestattung

Bei einer Sarg- oder Erdbestattung wird die verstorbene Person klassischerweise in einem Sarg auf einem regionalen Friedhof beigesetzt. Die Erdbeisetzung oder Beerdigung ist in unserem Kulturkreis die traditionellste Art und Weise einen Verstorbenen zu bestatten.

 


Urnenbestattung

Bei einer Urnenbestattung, auch als Feuerbestattung bekannt, wird der Leichnam in einem Krematorium verbrannt und die Asche später in einer Urne auf einem Friedhof beigesetzt. Die Beisetzung kann aber auch als Wald- oder Baumbestattung in einem Bestattungswald erfolgen.


Seebeisetzung

Eine Seebeisetzung ist eine erweiterte Form der Feuerbestattung. Dabei wird die Asche im Rahmen einer seemännischen Zeremonie in den Fluten von Nord- oder Ostsee verstreut.

 

 


Weitere Informationen und detaillierte Angebote erhalten Sie über unsere anderen Infoseiten im Web