Ein Trauerfall ist eine Situation, auf die man sich häufig
nicht richtig vorbereiten kann. In dieser Phase steht die Zeit oft still
und man ist wie gelähmt; dennoch müssen schnell wichtige Entscheidungen
getroffen werden. Spätestens, wenn sich ein Trauerfall ankündigt, sollte
man sich deshalb rechtzeitig und ohne Scheu vor dem Thema mit den dann zu
gehenden Schritten vertraut machen.
Neben dem emotionalen Verlust ist ein
Sterbefall auch immer eine finanzielle Belastung, weshalb man sich auf jeden
Fall Zeit nehmen sollte, alle Möglichkeiten und Kosten sachlich zu vergleichen.
Wichtig ist dabei nicht nur der Wunsch des Verstorbenen, sondern gleichermaßen
auch die Vorstellungen und die finanziellen Mittel der bestattungspflichtigen
Hinterbliebenen.
Sprechen Sie zu Lebzeiten in der Familie ganz offen über die Wünsche und Vorstellungen der Anderen, denn dann ist man im Ernstfall befreit von der Unsicherheit etwas Falsches zu entscheiden.
Damit ein Trauerfall nicht zu einer finanziellen Notlage führt, kann eine einfache Bestattungsvorsorge oder die Mitgliedschaft in einem Bestattungsverein helfen.
Auch eine Sterbegeldversicherung über eine große Versicherung oder über ein örtliches Bestattungsinstitut sind eine sinnvolle Vorsorge für einen Trauerfall.
Es ist wichtig zu wissen, dass man auch bei Vorliegen einer Versicherung das Bestattungsinstitut immer frei wählen kann. Das gilt auch wenn die Versicherung über ein regionales Beerdigungsinstitut abgeschlossen wurde. Auch die Mitgliedschaft in einem Bestattungsverein erlaubt die freie Wahl des Unternehmens. Dadurch kann man im Trauerfall immer die Kosten und Leistungen verschiedener Institute vergleichen und die individuell beste Lösung wählen. Die Bestattungsinstitute rechnen miteinander ab und ein dabei entstehendes Guthaben wird Ihnen später ausgezahlt.
Muss man immer ein Institut aus der Nachbarschaft wählen ?
Früher ging man automatisch immer zu dem Bestatter, den man irgendwie schon immer kannte. Selbstverständlich kann man das immer noch so machen, aber oft können durch eine andere Wahl erhebliche Kosten eingespart werden. Jedes Bestattungsinstitut kalkuliert den eigenen Aufwand individuell und darf auf jedem Friedhof beisetzen.
Muss man bei Familiengräbern immer das Institut wählen, das man früher schon einmal beauftragt hat ?
Wenn Sie mit allen Abläufen und Kosten damals zufrieden waren, spricht nichts dagegen. Sollten Sie heute aber doch andere Vorstellungen haben oder weniger bezahlen wollen, dürfen Sie jedes andere Institut nehmen.
Was muss man tun, wenn man sich eine Beerdigung nicht leisten kann ?
Es gibt eine gesetzliche Bestattungspflicht bei familiären Sterbefällen, die
ein Handeln zwingend erforderlich macht. Sollte man in dieser Situation nicht in
der Lage sein die Kosten für eine Bestattung aufzubringen, kann man einen Antrag
auf Bestattungskostenbeihilfe stellen.
Unter 0421 - 1 44 11 beantworten wir unverbindlich
Ihre Fragen zum Thema und helfen bei der erforderlichen
Antragstellung.
Amtlich angeordnete Bestattung - Was ist zu tun ?
Es kann vorkommen, dass man von Amtswegen zur Durchführung einer Bestattung aufgefordert wird. In diesen Fällen sollte man nicht den Kopf in den Sand stecken sondern sich sachlich und schnell damit beschäftigen um eine drohende Amtsbestattung zu vermeiden. Die Kosten einer angeordneten Bestattung sind deutlich höher als eine eigene kostengünstige Lösung. Weil sich die städtischen Behörden die Kosten einer Amtsbeisetzung später auf jeden Fall bei den Angehörigen zurück holen, und man nur wenige Tage zum reagieren hat, lassen Sie diese Zeit nicht einfach verstreichen.
Unter dem Link Bestattungspflicht.inBremen.com können Sie sich bei Fragen und Fristen zu diesem Thema unverbindlich weiter informieren
Eine Gesamtkosten einer Bestattung setzten
sich immer aus drei Säulen zusammen. Alle zusammen ergeben die Gesamtkosten.
Üblicherweise erhalten Sie durch Ihr Bestattungsinstitut die Rechnung für deren
eigene Leistungen und die für Sie getätigten Auslagen. Die Friedhofskosten
kommen gesondert hinzu. Während die Kosten für Friedhöfe wie auch die kommunalen
Auslagen bei allen Instituten in gleicher Höhe anfallen, unterliegen die
Leistungen der Bestattungsinstitute der unternehmerischen Kalkulation und
unterscheiden sich dadurch oft erheblich in der Höhe oder im angebotenen
Leistungsumfang. Aus diesem Grund sollten Sie sich immer die Mühe machen
und verschiedene Bestattungsinstitute und deren Leistungen miteinander
vergleichen.
Ein Preisvergleich ist kein Tabubruch, sondern sollte genauso selbstverständlich sein, wie der Vergleich beim Kauf einer neuen Küche.
Wenn sich bei Ihren ersten
Gesprächen kein "gutes Gefühl" einstellt, sollten Sie auf jeden Fall weitere
Unternehmen ansprechen und sich auf keinen Fall unter zeitlichem Druck
entscheiden. Ein seriöses Unternehmen, wird Ihnen immer die Zeit der
Entscheidung und die Möglichkeit des Vergleichens
lassen.
Die Leistungen des Bestattungsinstituts umfassen nicht nur
die Abholung und Überführungen eines Verstorbenen, sondern beinhalten eine
Vielzahl von spezialisierten handwerklichen, logistischen und administrativen
Schritten.
In Bremen und Bremerhaven sollte ein Institut nicht nur
Möglichkeiten für eine fachgerechte Kühlung und Versorgung vorhalten, sondern
auch Räumlichkeiten für die Durchführung der, nur im Bundesland Bremen
eingeführten und gesetzlich vorgeschriebenen, zweiten
qualifizierten Leichenschau.
Die Leistungen umfassen die
Abholung und Überführungen der verstorbenen Person, sowie die
medizinisch-hygienische Versorgung. Es plant den Umfang und Art de Beisetzung
und Trauerfeier, koordiniert Termine mit den Friedhöfen, Kirchengemeinden
und Pastoren und erledigt die Abmeldungen bei Renten- und Krankenkasse. Das
Institut besorgt die erforderlichen Sterbeurkunden beim Standesamt,
vermittelt auf Wunsch Trauerpost und Traueranzeigen und sorgt für den zu Ihrem
Budget passenden Sarg und gegebenenfalls für eine Urne und verauslagt für
Sie in der Regel die anfallenden obligatorischen Auslagen.
Die Friedhofskosten sind abhängig von der jeweiligen regionalen Gebührenordnung der Friedhosfverwaltung und der Wahl der gewählten Grabform. Neben den Kosten des gewählten Grabes, für das man üblicherweise ein Nutzungsrecht von 25 bis 30 Jahre erwirbt, werden die Kosten der eigentlichen Beisetzung von Sarg oder Urne in Rechnung gestellt.
Die Kosten schwanken dabei erheblich und sind bei kirchlichen Friedhöfen nicht zuletzt davon abhängig, ob die Verstorbenen noch einer Kirche angehörten oder ausgetreten waren. Bei allen städtischen Friedhöfen spielt die Religionszugehörigkeit keine Rolle. Hier können alle Glaubensrichtungen gleichberechtigt beigesetzt werden. Einige Friedhöfe bieten dafür sogar spezielle muslimische Grabfelder an.
Ihr Bestattungsinstitut berät Sie auf jeden Fall über die verschiedenen Möglichkeiten und Kosten und stellt dann den Kontakt zur Friedhofsverwaltung für Sie her. Eine Ansicht der verschiedenen Bremer Friedhöfe finden Sie durch Klick auf den folgenden Button
Zu den obligatorischen Auslagen gehören in der Regel die Kosten
der Todesfeststellung eines Hausarztes oder in einer Klinik. Diese Kosten werden
von keiner Krankenkasse mehr getragen, sondern den Hinterbliebenen in Rechnung
gestellt.
Weitere Auslagen entstehen beim Standesamt, wenn gebühren-
pflichtige Sterbeurkunden gewünscht sind sowie die Kosten der Einäscherung bei
einer Feuerbestattung.
Als Besonderheit in Bremen kommt hier bei
jedem Sterbefall immer eine zweite amtsärztliche Leichenschau durch die
Rechtsmedizin hinzu. Ohne diese gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung kann
keine Beisetzung erfolgen. Für auswärtige Beerdigungsinstitute, die eine
Abholung ohne diese Untersuchung vornehmen, bedeutet das, dass sie keine
Beurkundung des Sterbefalls bekommen und erneut nach Bremen zurück müssen um
diese Untersuchung durchführen zu lassen. Das könnte zu erheblichen
Mehrbelastungen führen
Wählen Sie die passende Beisetzungsart und lassen sich durch Klick auf das Bild unsere günstigen Bestattungskomplettpakete anzeigen. Für individuelle Angebote mit verschiedenen Särgen und Urnen empfehlen wir Ihnen einen Besuch auf unserer Firmenhomepage auf Heckmann-Bestattungen.de.
Bei einer Sarg- oder Erdbestattung wird die verstorbene Person klassischerweise in einem Sarg auf einem regionalen Friedhof beigesetzt. Die Erdbeisetzung oder Beerdigung ist in unserem Kulturkreis die traditionellste Art und Weise einen Verstorbenen zu bestatten.
Bei einer Urnenbestattung, auch als Feuerbestattung bekannt, wird der Leichnam in einem Krematorium verbrannt und die Asche später in einer Urne auf einem Friedhof beigesetzt. Die Beisetzung kann aber auch als Wald- oder Baumbestattung in einem Bestattungswald erfolgen.